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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die vorgelegte Verordnung zur Ferkelkastration ist eine erneute Kapitulation der Koalition vor rein wirtschaftlichen Interessen. Auf Kosten des Tierschutzes und obwohl er als Staatsziel im Grundgesetz steht! Das ist inakzeptabel!

Dabei ist pikanterweise die von der Koalition – ganz im EInvernehmen mit Schlachtkonzernen und Lebensmitteleinzelhandel – favorisierte Isoflurannarkose die am wirtschaftlich und Tierschutzrechtlich am schlechtesten bewertete Alternative von drei Möglichkeiten. Zudem bei Jungebermast und so genannter Immunokastration ganz auf chirurgische Kastration verzichtet werden kann. 

Anrede,

heute geht es wieder um Tierschutz. Das heisst: Eigentlich geht es um eine erneute Kapitulation der Koalition vor rein wirtschaftlichen Interessen. Auf Kosten des Tierschutzes und obwohl er als Staatsziel im Grundgesetz steht! Das ist inakzeptabel!

Gerade weil das aktuelle Urteil zum Verbot des Tötens männlicher Küken doch klarstellt, dass wirtschaftliche Interessen allein kein Grund für weniger Tierschutz sind! Bei der Ferkelkastration findet aber genau das auch heute wieder statt. Das ist unverantwortlich!

Dabei geht es eigentlich nur um etwa 10% der männlichen Ferkel, die als Eber einen unerwünschten Geschlechtsgeruch entwickeln würden. Vor allem deshalb werden hierzulande fast alle männlichen Ferkel kastriert. Nach wie vor chirurgisch. Und per Ausnahmegenehmigung sogar ohne Schmerzausschaltung, die das Tierschutzgesetz eigentlich vorschreibt. Diese Regelung sollte zum 1. Januar 2019 enden. Sie wurde aber Ende 2018 durch Union und SPD gegen die Stimmen von LINKEN und Grünen um zwei Jahre verlängert. Schon das war mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar.

Erst Recht nicht, weil es gleich zwei bessere Alternativen gibt. Mit der Jungebermast und der so genannten Immunokastration kann sogar ganz auf die chirurgische Kastration verzichtet werden. Sie sind tierschutzgerecht, rechtsicher, weltweit erprobt. Und sogar wirtschaftlicher, was auch Studien aus der Agrarressortforschung bestätigen. Nur die Fleischindustrie blockiert sie. Sie nimmt so aufgezogene Schweine gar nicht oder nur zu niedrigen Preisen ab. Und nur deshalb öffnet die Koalition heute mit der Isofluran-Narkose die Tür für eine Scheinlösung mit vielen Defiziten.

So sind Fragen zum Anwenderschutz offen. Und sie ist nicht schmerzausschaltend, wie gesetzlich vorgeschrieben. Eine Spritze vor der Kastration lindert den Schmerz nur. Und auch das nur während der Kastration, aber kaum danach. Schon das halte ich als Tierärztin für sehr bedenklich. Erst Recht, wenn ganz auf den chirurgischen Eingriff verzichtet werden kann.

Aber die Koalition untergräbt den Tierschutz noch weiter. Denn natürlich gehört eine Narkose gehört als sehr komplexer Vorgang in tierärztliche Hände! Dass dafür nicht genügend Tierärztinnen und Tierärzte verfügbar sind, ist doch ein zusätzliches KO-Kriterium! Stattdessen soll das nun aber ersatzweise Tierhalterinnen und Tierhaltern nach ein paar Schulungsstunden erlaubt werden. Selbst Kontroll-Lücken, die angesichts bereits bestehender Vollzugsdefizite beim Tierschutz zu erwarten sind, werden damit hingenommen. Das ist ein Offenbarungseid von Union und SPD in Sachen Tierschutz!

Dagegen protestieren zu Recht Tierärzteverbände und viele im Tierschutz Engagierte.

DIE LINKE lehnt diese Verordnung ab.

Hier lesen Sie den LINKEN Entschließungsantrag (DS Nr. 19/11176)