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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte die Bundesregierung am 27. September nach einer Mindestabstandsregelung zwischen Siedlungen und Windkraftanlagen von 1.000 Metern – und zwar bundeseinheitlich verbindlich geregelt

Foto: uschi-dreiucker www.pixelio.de

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Die 1. Frage im Wortlaut:

"4)Wann regelt die Bundesregierung einen bundeseinheitlich verbindlichen Mindestabstand zwischen Siedlungen und Windkraftanlagen von 1.000 Metern und falls dies nicht geregelt werden soll, warum nicht?"

Die Antwort der Bundesregierung ging am 4. Oktober 2012 ein.

Die 2. Frage im Wortlaut:

"1. Welche Umsetzungspraxis besteht in den Ländern bezüglich der Abstände zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsflächen?"

Die Antwort der Bundesregierung ging am 9. Oktober 2012 ein.

Anhang: antw_schra_121009_windkraft_abstaende.pdf

Anhang: antw_schra_121004_windkraft_abstaende.pdf