„Weltweit ist häusliche Gewalt die häufigste Menschenrechtsverletzung. Allein in Deutschland suchen jährlich zirka 40.000 Frauen und Kinder Zuflucht in Frauenhäusern. Obwohl längst bekannt ist, dass die Erreichbarkeit von Schutzeinrichtungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, fühlt sich die Bundesregierung nicht zuständig. Sie überlässt die Finanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen allein den Ländern und Kommunen. Mit dieser Haltung ignoriert die Bundesregierung den Verfassungsauftrag gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, der doch gerade für Frauen in Not gelten muss. Sie missachtet aber auch die UN-Menschenrechtskonventionen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Das ist beschämend,“ so Dr. Kirsten Tackmann zum „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Neben regelmäßigen Spenden an Frauenschutzeinrichtungen in ihrem Wahlkreis wird sie sich mit Kolleginnen der Linksfraktion am Freitag an der alljährlichen Fahnenaktion von TERRE DES FEMMES beteiligen.
Tackmann weiter: „Ich fordere die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, ihren Verfassungsauftrages endlich ernst zu nehmen und die Finanzierung von Frauenhäusern bedarfsdeckend und bundesweit einheitlich zu regeln. Eine sichere Zuflucht vor häuslicher Gewalt muss für jede Frau erreichbar sein, unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Wohnort.
In Brandenburg fanden im vergangenen Jahr 590 Frauen und 571 Kinder Schutz in den 17 Frauenhäusern und fünf Frauenschutzwohnungen. 2.909 Frauen wurden extern, nachsorgend oder pro-aktiv beraten. Pro-aktiv heißt, dass die Polizei während eines Einsatzes die Frauen über Beratungsstellen und Frauenhäuser informiert. Das Land Brandenburg fördert seit 2004 die Frauenhäuser einrichtungs-bezogen. Eine solche Finanzierung knüpft an die unmittelbare Bedrohungssituation der Frau an und macht den Zugang zum Frauenhaus nicht vom Wohnort, der Einkommenssituation oder vom Aufenthaltsstatus der Frau abhängig. In Baden-Württemberg ist die Zuflucht im Frauenhaus über selbst zu zahlende Tagessätze und SGBII geregelt. Die Kommunen bezuschussen die Frauenhäuser auf freiwilliger Basis.“