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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Der Antrag der LINKEN zur geschlechtergerechten Agrarförderung kommt zum richtigen Zeitpunkt, denn die Debatten um die Gemeinsame Europäische Agrarförderpolitik (GAP) nach 2013 laufen auf vollen Touren,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann den Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE 17/5477 „Agrarförderung in Deutschland und Europa geschlechtergerecht gestalten“, der heute in die erste Lesung ging.

©Günter Havlena www.pixelio.de

©Günter Havlena www.pixelio.de

Tackmann weiter:

„Aktive Gleichstellungspolitik ist auch für Frauen in ländlichen Räumen kein Zugeständnis, sondern die Umsetzung eines Rechtsanspruchs[1].

DIE LINKE fordert einen grundsätzlichen Wandel in der Agrarpolitik und zwar auf europäischer und nationaler Ebene. Die Agrarförderung muss zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen, Frauen an allen Entscheidungen wirksam beteiligt und Förderprogramme auf ihre speziellen Erfordernisse ausgerichtet werden. Deshalb hat DIE LINKE diese Woche einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.“

Den Antrag im Wortlaut finden Sie unter: www.kirsten-tackmann.de/show/4194062.html


[1] siehe Artikel 14 des „Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“(CEDAW) von 1975, in der Bundesrepublik seit 1985 in Kraft; siehe auch Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz ^