Tackmann weiter:
„Das ausgeprägte Misstrauen der Bundestagsmehrheit gegen die Betroffenen hat zu sehr schwer handhabbaren gesetzlichen Regelungen geführt. Systematischer Betrug des Sozialstaats durch Steuerhinterziehung oder Geschäftsmodelle zum Nachteil der Kundschaft im Bankensektor dagegen werden weit weniger konsequent verfolgt, schon gar nicht präventiv. Und da geht es um deutlich mehr Geld.
Nach Erfahrungen meines Wahlkreisbüros hat sich die Kritik aus den parlamentarischen Diskussionen zum Bildungs- und Teilhabepaket bewahrheitet. Weil bei Hartz IV-Betroffenen das Geld nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt werden darf, wurde eine schwierige Situation für Leistungsempfängerinnen und -empfänger und die Verwaltungen geschaffen. Komplizierte Antragsverfahren z. B. für Anbieter von Schulessen oder Sportvereine und nicht geklärte Umsetzungsverfahren blockieren die Inanspruchnahme der Leistungen weit mehr als unterstelltes Desinteresse an den Leistungen. Darüber hinaus wird überlegt, sensible Daten an private Unternehmen zu geben, um überhaupt einen Zugang zu den Leistungen zu finden. Das ist inakzeptabel.
Es muss eine Lösung gefunden werden, die Betroffene nicht diskriminiert, den Zugang zur Unterstützung unkompliziert ermöglicht und für die Behörden handhabbar bleibt – ohne unangemessene Zusatzkosten. Die Frage, wie das ohne direkte Auszahlung des Geldes an die betroffenen Familien zu erreichen ist, lässt die Bundesregierung unbeantwortet.“