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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Notfonds für tierhaltende Betriebe einrichten, Drucksache 17/9580, Rede zu Protokoll

Dieses Jahr ist es das Schmallenberg-Virus. In den vergangenen Jahren sorgten die Blauzungenkrankheit oder das Blutschwitzen der Kälber für Aufregung. Erinnert sei auch an die Vogelgrippe oder an die ungeklärte Frage, ob es einen sogenannten chronischen Botulismus gibt oder nicht. Immer schneller sehen sich tierhaltende Betriebe unverschuldet und ungeschützt mit immer neuen Infektionsrisiken konfrontiert.

Durch Klimawandel und globale Personen- und Handelsströme steigt das Risiko von neuen Tierseuchen und -erkrankungen, die existenzbedrohend für landwirtschaftliche Betriebe sind. In den Fällen, in denen diese bedrohliche Situation nicht selbst verschuldet oder vermeidbar ist, muss politisch gehandelt werden. Solche Betriebe müssen in diesen Notsituationen unterstützt werden, den Landwirtinnen und Landwirten muss unter die Arme gegriffen werden.

Wir Linke bekennen uns zu einer nachhaltigen Tierhaltung, aus zwei Gründen: Erstens sichert die Tierhaltung die meisten landwirtschaftlichen Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen. Zweitens erfüllen Nutztiere auch eine ökologische Funktion; sie nutzen Wiesen und Weiden und betätigen sich als ökologische Kulturlandschaftspfleger. Das ist gut so. Wir wollen, dass das so bleibt.

Aber tierhaltenden Betrieben geht es oft nicht gut. Die Produktionskosten steigen, und die Erzeugerpreise sind nicht kostendeckend. Immer öfter können sich Betriebe die Tierhaltung nur noch leisten, wenn sie gleichzeitig Biogas oder Sonnenstrom produzieren. Zusätzliche Belastungen durch Tierseuchen und unbekannte Erkrankungen sind unter solchen Bedingungen kaum zu verkraften. Darum darf die Politik der existenziellen Bedrohung durch neue Tierseuchen und –erkrankungen nicht tatenlos zusehen. Die Linksfraktion schlägt daher erneut vor, einen Notfonds für solche Ausnahmesituationen einzurichten. Dieser soll ab dem Jahr 2013 mit 10 Millionen Euro jährlich ausgestattet sein. Entsprechend dem Bedarf sollte sein Budget jedes Jahr angepasst werden.

Ich möchte betonen, dass es hierbei nicht um ein Rundum-sorglos-Paket für Landwirtschaftsbetriebe geht. Ein solcher Vorwurf wird schnell erhoben. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Notfonds soll dort ansetzen, wo die bisherigen Sicherungsinstrumente versagen oder noch nicht greifen. Wenn die Betriebe keine Chance haben, bisher unbekannte Infektionsrisiken in der Tierhaltung zu vermeiden, müssen neue Wege der Absicherung unkalkulierbarer Risiken gesucht werden. Aktuell ist es doch so, dass die Betriebe kein Geld bekommen, solange die Ursache einer Bestandserkrankung unbekannt oder nicht amtlich bestätigt ist. Selbst dann werden vor allem die Schäden erstattet, die unmittelbar durch staatlich angeordnete Bekämpfungsmaßnahmen entstehen.

Der Notfonds kann auch die Existenzbedrohung durch Bestandserkrankungen entschärfen, die von einigen dem sogenannten chronischen Botulismus, der wissenschaftlich immer noch höchst umstritten ist, zugeordnet werden. Ich finde, man kann einen jahrelangen wissenschaftlichen Streit nicht auf dem Rücken der Landwirtschaftsbetriebe und ihrer Beschäftigten austragen. Stellt sich nach Ursachenfeststellung und amtlicher Anerkennung heraus, dass zum Beispiel die Tierseuchenkasse zuständig ist, soll dieses Geld übrigens in den Notfonds zurückfließen. Stellt sich heraus, dass die Ursache einer Bestandserkrankung mit den Haltungsbedingungen oder mangelnder Hygiene im Stall zusammenhängt, müssen die Agrarbetriebe das Geld an den Notfonds zurückzahlen.

Der Notfonds kann auch dann sinnvoll sein, wenn Hilfe erst verzögert möglich wird, weil leider auch staatliche Hilfen in Tierseuchensituationen als wettbewerbsverzerrend bewertet werden; nur in Ausnahmefällen werden sie von der EU oder der WTO genehmigt. Dieses Jahr war dies beim Schmallenberg-Virus der Fall, das bereits seit November 2011 zu missgebildeten Jungtieren bei Schafen, Ziegen und Rindern führt. Erst durch das Votum des Bundesrates Ende März wurde die Virusinfektion als Tierseuche anerkannt. Bis dahin waren jedoch schon Tausende Tiere gestorben bzw. erkrankt. Die Betriebe blieben zunächst mit ihrem Problem alleine. Das Budget des Notfonds ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft der ländlichen Räume. Darum muss gelten gelten: Finanzielle Unterstützung erhält ein Betrieb nur zur Fortführung seiner Tierhaltung. Wer die Tiere abschafft und das Personal entlässt, darf nicht mit Geld aus dem Notfonds rechnen. Unter diesen Voraussetzungen ist er eine sozial gerechtfertigte und gebotene, aber auch volkswirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Wer die Forderung der Linksfraktion für übertrieben hält, sollte sich nicht nur die Entwicklung der neuen oder zurückkehrenden Tierseuchen in den vergangenen Jahren anschauen, sondern auch einen realistischen Blick in die Zukunft wagen. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich das Auftauchen neuer Tierseuchen in den kommenden Jahren weiter entwickeln wird. Allerdings wird seit langem in der Wissenschaft vor den steigenden Infektionsrisiken durch globale Personen- und Handelsströme gewarnt. Auch die Folgen des Klimawandels tragen zu neuen Risiken bei, insbesondere bei vektorübertragenen Infektionskrankheiten. Die Afrikanische Pferdepest, African Horse Sickness, AHS, die Chikungunya-Infektion, die Afrikanische Schweinepest und das West-Nil-Virus, WNV, haben ähnliche Potenziale zur Gefährdung der europäischen Tierbestände.

Darum ist nun die Zeit, zu handeln. Ich fordere die anderen Fraktionen auf, im wirtschaftlichen Interesse der tierhaltenden Betriebe und der dort Beschäftigten unseren Vorschlag sehr gewissenhaft zu prüfen und dem Antrag auf Errichtung des Notfonds zuzustimmen.

Anhang: 120524_debatte_notfond.pdf