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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zum mutmaßlichen Fund von zwei illegal mit dem Genmais MON810 bestellten Äcker in der Nähe von Strausberg (Land Brandenburg) erklärt die agrarpolitische Sprecherin und Mitglied des Fraktionsvor-stands der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Dr. Kirsten Tackmann:

Der von Greenpeace veröffentlichte Verdachtsfall von illegalem Gen-Mais-Anbau in Brandenburg zeigt erneut, dass diese Risikotechnologie nicht beherrschbar ist. Neben den bekannten gesundheitlichen und ökologischen Gefährdungen weist dieser Fall auf ein weiteres Risiko hin: den Menschen. Weder kriminelles Handeln noch menschliches Versehen oder Versagen kann ausgeschlossen werden – mit weitreichenden Folgen für alle. Auch der Fall der weltweiten Verschleppung des Reis’ LL601 aus einem kleinen Versuchsan-bau in den USA hatte das gezeigt.

Der Brandenburger Verdachtsfall zeigt: Zur Verhinderung illegalen Anbaus wäre eine lückenlose Überwachung aller konventionellen Maisfelder durch die zuständigen Landesbehörden notwendig. Die Untersuchung jedes Maisfeldes auf Spuren von transgenem Mais wäre eine prima Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Aber wer soll das bezahlen?

Ich fordere von der Bundesregierung ein uneingeschränkt öffentlich zugängliches und transparentes Standortregister und die Festlegung klarer Kontrollmechanismen zur Unterbindung illegalen Anbaus. Außerdem fordert die LINKE ein Risikoüberwachungssystem, das zur Frühwarnung geeignet ist. Die Landesbehörden sind mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten. Die Kosten müssen selbstverständlich gemäß dem Verursacherprinzip die Anwenderinnen und Anwender der Agro-Gentechnik tragen!

Des Weiteren müssen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die Rechte der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer gegenüber den Verpächterinnen und Verpächtern gestärkt werden. Da Erntegut, das auf dem Acker verbleibt, Einfluss auf den Verkehrswert der Fläche haben kann, muss eine Informations- und Genehmigungspflicht eingeführt werden.