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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Das Schwangerschaftskonfliktgesetz darf nicht verschärft werden. Es genügt die Stärkung freiwilliger psychosozialer Beratungsangebote, ohne das Gesetz zu verändern", erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. Kirsten Tackmann, anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema "Konfliktsituationen während der Schwangerschaft.

"Dr. Christian Albring vom Berufsverband der Frauenärzte e.V. hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Eine "frauenfeindliche zynische Verschlimmbesserung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist abzulehnen".

Die meisten Gesetzentwürfe fordern eine Pflichtberatung für Frauen, die wegen einer medizinischen Indikation abtreiben wollen. Dies ist der fachlichen Leiterin des Familienplanungszentrums BALANCE Sybill Schulz zufolge "ein unvereinbarer Widerspruch und meint eigentlich eine staatlich verordnete Unterweisung." Das Frauenbild, das dieser Verschärfung des geltenden Rechts zugrunde liegt, ist erzkonservativ: Im Konfliktfall seien weder Frauen in der Lage, frei verantwortlich und selbstbestimmt zu handeln. Noch käme die Ärzteschaft ihrer Fürsorgepflicht für ihre Patientinnen und ihre Familie nach. Sie bedürften staatlicher Obhut und Überwachung.

Neu ist, dass einige Entwürfe auch Ärztinnen und Ärzten eine dreitägige Bedenkfrist auferlegen wollen, innerhalb derer sie überprüfen sollen, ob sie tatsächlich eine medizinische Indikation stellen wollen. Auch damit soll ein medizinischer Abbruch erschwert werden.

Die Anhörung hat keine neuen Erkenntnisse gebracht, die eine gesetzliche Neuregelung der medizinischen Indikation erfordert.

DIE LINKE fordert deshalb erneut, allen Frauen und Paaren vor, während und nach einer medizinischen Indikation den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen und psychosoziale Beratung sichert. Dazu bedarf es keines neuen Gesetzes, sondern eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen, die finanziell und personell bedarfsgerecht ausgestattet sind.