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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die zweite Frage im Juli zielt auf Leiharbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht von der Agrarstrukturerhebung erfasst werden.

  1. Wie viele Leiharbeitskräfte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt und warum werden diese nicht in der Agrarstrukturerhebung erfasst?

Die Anwtort der Bundesregierung: 170725_AntwBuReg_Leiharbeitskraefte_LW