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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Bundesregierung hat leider nicht vor, den ‚Nationalen Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren‘ weiterzuentwickeln und dafür eine Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Das ist vollkommen unverständlich, denn diese Datenbank bietet einen sehr guten und sachlichen Überblick wie sich Stalleinrichtungen und Tierhaltungen auf Umwelt und Tiere auswirken“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bunderegierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 18/5463, „Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“).

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Der ‚Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren‘ ist ein sehr sinnvolles Instrument, um fachlich fundiert einen Überblick über die Auswirkungen moderner Tierhaltungsanlagen zu erhalten. Gerade vor dem Hintergrund der sehr emotionalen Diskussionen zum Thema ‚Massentierhaltung’ kann eine solche Datenbank zu mehr Sachlichkeit beitragen.

Leider will die Bundesregierung, laut ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage, diese Datenbank lediglich zur Fortschreibung einer EU-Richtlinie über Industrie-Emissionen nutzen. Dabei könnte sie, aus Sicht der Linksfraktion, ein sehr gutes Arbeitsinstrument sein und bspw. im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung genutzt werden.

Deshalb fordern wir, den Bewertungsrahmen weiterzuentwickeln. Dafür ist seine Finanzierung abzusichern. Auch die Palette der einbezogenen Haltungsverfahren und Tierarten ist zu erweitern. Zum Beispiel sollte die fehlende Aquakultur unbedingt ergänzt werden. 

Im Bewertungsrahmen gibt es drei Kategorien, die unterschiedliche Tierhaltungen in den Bereichen Tierwohl und Umweltauswirkungen unterscheiden. Gefragt nach den Konsequenzen für die schlechteste Kategorie ‚C’ auf Stallneubauten, verweigert die Bundesregierung gar den Dienst. Dabei müsste es doch ihr Ziel sein, eine Zulassung von Ställen dieser problematischen Kategorie zu verhindern und damit Schritt für Schritt zu tiergerechteren Haltungsbedingungen beizutragen.

Darüber hinaus erwarten wir, dass der ‚Tierschutz-TÜV’ endlich eingeführt wird. Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wird von Bundesminister Schmidt auf die lange Bank geschoben. Die bisher erfolgten Vorbereitungen beziehen sich leider nur auf die Geflügelhaltung. Herr Schmidt verschiebt den Tierschutz-TÜV für Schweine, Rinder und andere Nutztiere auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Nicht nur bei diesem Missstand sollte der Minister ehrgeiziger werden, sondern auch bei Schlachteinrichtungen einen umfassenden Tierschutz-TÜV einführen.“ 

Hintergrund: Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ wurde vom Umweltbundesamt, der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) entwickelt und finanziert. Über 50 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Agrarverbände, Umwelt- und Tierschutz sowie Verwaltungen waren daran beteiligt. Mehr als 600 nationale und internationale Quellen bildeten die fachliche Grundlage. Allein im Jahr 2014 zählte das Online-Portal des Bewertungsrahmens 35.000 Aufrufe. Es diente zumeist als Nachschlagewerk und Informationsquelle im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Stallbauten. 

Hier finden Sie die Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 18/5463).

Für die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Herr Peter Bleser.