Die Antwort der Bundesregierung: 140924_AntwBuReg_KA_VIG_18_2527
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt seit 2008 den Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Informationen über die Kontrollergebnisse der Behörden bei Lebens- und Futtermitteln, bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika. Die gesetzlichen Einschränkungen, hohen Kosten und Unsicherheiten führten zu einer geringen Nutzung des Rechts. Zwei Jahre nach der Novellierung des Gesetzes will DIE LINKE herausfinden, ob das Ziel nach höherer Transparenz und mehr Information erreicht wurde.
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