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Artikel von Dr. Kirsten Tackmann MdB für die LINKE Zeitung "Märkische Linke" zur Atomgesetzgebung, 29. Oktober 2010.

©Bodau

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Als Bundestagsabgeordnete der LINKEN hat man in 5 Jahren Mandatsarbeit schon so einiges erlebt, was sich mit den eigenen Vorstellungen über eine kluge, demokratische Debatte vernünftiger Ideen, an deren Ende gerechte, zukunftsfähige Entscheidungen im Interesse der gesamten Gesellschaft stehen, kaum in Übereinstimmung bringen lässt . Man denkt immer wieder mal: schlimmer geht es nimmer. In der vergangenen Sitzungswoche wurde aber wieder bewiesen: doch! Denn die Entscheidungen zur Atomgesetzgebung werden wohl ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Es ging dabei um die Laufzeitverlängerung für die Atommeiler, die zur Gelddruckmaschinen für Stromkonzerne werden – auf unser aller Kosten. Gleichzeitig wird der Zuwachs an erneuerbaren Energien ausgebremst: bei Photovoltaik sinkt er bis 2020 um 72 Prozent, bei Windkraft um 65 Prozent und bei Biomasse um 85 Prozent. Das alles ohne sicheres Atommüll-Endlager und mit dem Strahlenrisiko beim laufenden Betrieb und bei Castor-Transporten. Statt ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr an Brennelementesteuer müssen nun nur 1,5 Milliarden Euro gezahlt werden und auch die nur sechs Jahre lang. Mit den 15 Milliarden zur Förderung der erneuerbaren Energien wird die eigene Produktion finanziert. Die Sicherungsmaßnahmen wurden auf 500 Millionen Euro gedeckelt. Und allem steht ein Zusatzgewinn zwischen 67 und 127 Milliarden Euro gegenüber. „Vier gewinnen, Millionen verlieren“ stand in einer Anzeige der Stadtwerke. Aber nicht nur inhaltlich ist das die falsche Politik, die Entscheidung kam auch mit zweifelhaften Methoden zustande. Mit einem Trick wurde die Beteiligung des Bundesrates blockiert, weil sie dort seit der NRW-Wahl keine Mehrheit mehr hat. In einer turbulenten Sitzung des Umweltausschusses wurden die Rechte der Opposition verletzt. Beispielsweise haben die Koalitionsabgeordneten mit einfacher Mehrheit beschlossen, dass sie selbst über die Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages beschließen. Aber selbst der Bundestag kann Änderungen der Geschäftsordnung nur mit Zweidrittelmehrheit beschließen und Ausschüsse haben dazu überhaupt kein Recht. Es wurden Änderungsanträge der Opposition behindert, das Rederecht begrenzt und die Behandlung der Änderungsanträge verhindert. Trotz dieser massiven Verstöße gegen das parlamentarische Regelwerk wurde am Ende über den Gesetzentwurf abgestimmt. Fast 7 Stunden dauerte die Abschlussdebatte und Beschlussfassung allein zu diesem Tagesordnungspunkt. In 27 namentlichen Abstimmungen habe auch ich meine Ablehnung dieser undemokratischen Politik aus dem vergangenen Jahrhundert dokumentiert. Am Tag danach wurde übrigens die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um skandalöse 5 Euro beschlossen.