Anhang: bombodrom_urteil.pdf
Auf insgesamt 95 Seiten begründet das OVG Berlin-Brandenburg warum "die Nutzung eines ehemals von den sowjetischen Streitkräften als Schieß- und Bombenabwurfplatz genutzten Geländes als Truppenübungs- und Luft- Boden-Schießplatz für die Bundeswehr" nicht zugelassen werden sollte. Die Eigentümer eines Seehotels hatte die Klage eingereicht. Die vorliegende schriftliche Begründung des Urteils vom 27.03.2009 wurde am 12.06.2009 veröffentlicht.