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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE setzte sich der Bundestag am Mittwoch, dem 22. April 2009, mit den Konsequenzen aus dem Urteil des OVG auseinander.Es hatte entschieden, dass der Luft-Boden-Schießplatz der Luftwaffe in der Kyritz-Ruppiner Heide (Bombodrom),auch künftig für Tiefflugübungen gesperrt bleibt. Das Verteidigungsministerium wollte erreichen, dass auf dem Truppenübungsplatz bei Wittstock Tiefflüge mit Tornado-Flugzeugen stattfinden können und Übungsbomben abgeworfen werden dürfen.

Das Urteil des OVG ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung,es bedeutet den Verzicht auf das Bombodrom. Juristisch steht die Große Koaltion mit dem Rücken an der Wand. Die mündliche Urteilsbegründung lässt hier keinen Interpretationsspielraum.



Es ist inakzeptabel weitere juristische Schritte zu gehen, dies blockiert die Entwicklung und Zukunft einer ganzen Region. Es ist dem Engagement einer ganzen Region zu verdanken und dem breiten Widerstand gegen das Bombodrom, dass die Bundeswehr dieses Areal nicht nutzen kann.

Darüber hinaus ist die militärische Nutzung noch nicht einmal notwendig, die Bundeswehr nutzt noch nicht einmal die vorhanden Kapazitäten.

Es ist an der Zeit die politischen Konsequenzen daraus zu ziehen und noch vor der Bundestagswahl endlich auf die militärische Nutzung zu verzichten. Denn nur eine Entscheidung vor der Wahl ist eine verlässliche Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger.


Aktuelle Stunde Bombodrom 22.4.2009