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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, wurde der Antrag der Linksfraktion Drs. 16(8)4868 (siehe Anlage) mit den Stimmen der Koalition und der FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Auch Kollege Ernst Bahr (SPD) hat ihn abgelehnt.

Am 18. Oktober fasste Parteivorstand der LINKEN und der Linksfraktion folgenden Beschluss und fordert: Kein Bombodrom. Nirgendes.

Das heißt konkret:

1.

Die Bundesregierung muss den sofortigen Verzicht auf das militärische Nutzungsbegehren in der Kyritz-Ruppiner Heide beschließen. Die Bundeswehr gibt das Gelände der Region zur friedlichen Nutzung zurück.

2.

Sollte die Bundesregierung zu diesem Beschluss nicht bereit sein, rufen wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem demokratischen Willen der Mehrheit in der Region per Beschluss eines Gruppenantrages Geltung zu verschaffen. Die Beschlusslagen bei den LINKEN, der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen sind Grundlage für eine entsprechende rechnerische Mehrheit im Bundestag. Hinzu kämen die Landesgruppen der CDU aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die aufgrund der Beschlüsse ihrer Landesregierungen und der Landesparlamente einen solchen Antrag ebenso unterstützen müssten.

3.

Zur Vermeidung weiterer Zeitverluste muss der Berufungsantrag der Bundeswehr gegen die Entscheidungen des Brandenburger Verwaltungsgerichts in 3 Musterklagen vom 31. Juli 2007 sofort zurückgezogen werden, mit denen der militärische Übungsbetrieb bereits untersagt wurde. Das spart auch Geld für Gerichtskosten.[br]

4.

Die 2004 abgebrochene Munitionsberäumung und andere Konversionsmaßnahmen sind auf dem Bombodrom-Gelände unverzüglich wieder aufzunehmen. Die für den Fall der militärischen Nutzung vorgesehenen 210 Millionen Euro (für einen Zeitraum von 10 Jahren) sind unabhängig von der Entscheidung über die militärische oder zivile Nutzung des Areals sofort freizugeben.

5.

Die militärische Nutzung der Luft-Boden-Schießplätze in Nordhorn und Siegenburg ist sofort zu beenden.