Vor 50 Jahren – am 1. Juli 1958 – trat das Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Damit wurde der Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und die Rechte der Ehefrauen im Familien-, Ehe- und Vermögensrecht erweitert. Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:
Für viele ostdeutsche Frauen scheint dies kein historischer Tag zu sein, denn zu dieser Zeit setzte die Familienpolitik in der DDR längst auf die Erwerbsintegration von Frauen. In Westdeutschland wurde mit dem Gleichberechtigungsgesetz dagegen erstmals klargestellt, dass der Satz im Grundgesetz "Frauen und Männer sind gleichberechtigt" auch die Überwindung patriarchaler Regelungen im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten notwendig macht. Vor diesem denkwürdigen Tag hatten Männer die alleinige Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche Leben betreffen. Beispielsweise konnten sie darüber entscheiden, ob ihre Ehefrauen berufstätig sein dürfen. Mit dem Gleichberechtigungsgesetz erhielten Frauen erstmals das Recht auf Erwerbstätigkeit, zumindest solange "dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar" war.
Während die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der DDR unter anderem durch den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung gefördert wurde, setzte die Bundesrepublik noch jahrzehntelang auf die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern. Von den westdeutschen Frauen mag sich so manche noch an die Diskussionen von damals erinnern. Ihnen werden viele der heutigen Debatten, wie etwa die den Ausbau der Kinderbetreuung, wie ein Déjà vu erscheinen. So klingen die heutigen Reden mancher Talk-Show Gäste wie die des ersten Bundesfamilienministers Franz Wuermeling (CDU). Dieser propagierte nicht nur kinderreiche Familien, sondern auch eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung im Vorschulalter lehnte der Minister ebenso ab, wie die Erwerbstätigkeit von Müttern. Denn, so Wuermeling: "Für Mutterwirken gibt es nun einmal keinen vollwertigen Ersatz."
Auch wenn die Forderung nach eigenständiger Existenzsicherung durch Frauenerwerbsarbeit aufgrund der Entgeltdiskriminierung und Abdrängung in den Niedrig- und Niedrigstlohnsektor nach wie vor nicht erfüllt ist, war das Gesetz zur Gleichberechtigung von Frau und Mann dennoch ein erster Schritt, rechtliche Diskriminierungen von Frauen abzubauen, dem im Laufe der Jahre durch das Engagement von Politikerinnen und Juristinnen weitere Schritte gefolgt sind. Eines ist unterdessen klar: Recht ist nicht geschlechtsneutral. Deshalb gehören alle Gesetze vor ihrer Verabschiedung auf den gleichstellungspolitischen Prüfstand. Davon allerdings ist Deutschland noch weit entfernt, wie beispielsweise die Hartz-Gesetze zeigen.