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Deutschland ist im EU-Vergleich weit hinten. Das sind leider keine neue Erkenntnisse. Jetzt schaltete sich EU-Kommissar Vladimir Spidla ein und erteilte Deutschland für die ungerechte Entlohnung von Frauen und Männern eine Rüge.
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Positionspapier DIE LINKE zu:

Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf

Frauen haben nach wie vor schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt, wie diese drei Beispiele zeigen:

Erwerbsbeteiligung

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen nach wie vor geringer als die von Männern und sie sind durchschnittlich deutlich länger arbeitslos. Die Erwerbsquote von Frauen stieg in den letzten Jahren zwar an, allerdings nur dadurch, dass gleichzeitig mehr Frauen in Teilzeit arbeiten. In Deutschland ist die Differenz zwischen den Durchschnittsarbeitszeiten von Frauen und Männern im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders groß.

Prekäre Beschäftigung

Frauen arbeiten nicht nur wesentlich häufiger Teilzeit als Männer, sondern oftmals auch in prekären Beschäftigungsverhältnissen, die keine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen: Der Anteil der Frauen, die unter 15 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, hat sich zwischen 1991 und 2004 mehr als verdoppelt. 2003 war jede fünfte abhängig beschäftigte Frau geringfügig beschäftigt (21 Prozent). 2004 waren 68,1 Prozent aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten Frauen.

Lohndiskriminierung

Generell liegt das durchschnittliche Einkommen von Frauen in Deutschland mindestens 20 Prozent unter dem von Männern. Damit nimmt Deutschland den drittletzten Rang unter den EU-Staaten im Hinblick auf die Angleichung der Einkommen von Frauen und Männern ein. Die Lohnungleichheit nimmt im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern in Deutschland sogar wieder zu (vgl. Bericht der Europäischen Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006). Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, werden traditionell niedriger bezahlt. So werden beispielsweise Niedriglöhne vor allem im Dienstleistungsbereich und bei Dienstleistungsberufen gezahlt.

Obendrein wurden in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsmarktreformen durchgeführt, die die ungleiche Teilhabe von Männern und Frauen am Erwerbsleben verschärft haben. So wurde durch die Hartz-I bis III-Gesetzgebung ein staatlich subventionierter Niedriglohnsektor zur vermeintlichen Lösung der Arbeitsmarktkrise gezielt ausgeweitet. Die so genannten Mini- und Midi-Jobs sind keine Existenz sichernden Beschäftigungsverhältnisse. Sie eröffnen keinen ausreichenden Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen. Sie werden vor allem von Frauen ausgeübt. Deshalb sind es vor allem auch Frauen, die durch diese Art der Beschäftigung in eine Abhängigkeits- und Armutsspirale gedrängt werden. Frauen sind in besonderem Maße Verliererinnen der Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre.

In der Privatwirtschaft hat sich Rot-Grün aus der Verantwortung gestohlen. Mit der 2001 getroffenen freiwilligen "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" hat die Bundesregierung ihre Handlungsfähigkeit gegen vage Empfehlungen eingetauscht. Diese hat bisher zu keinen nennenswerten Ergebnissen geführt. Gleichstellung ist aber keine Privatangelegenheit. Es geht nicht um "Sonderrechte" für Frauen, sondern darum, per Gesetz gegen ihre millionenfache Diskriminierung vorzugehen, für die die Bundesrepublik international kritisiert wird.

Ohne Druck bewegt sich nichts. Wir fordern deshalb Maßnahmen und gesetzliche Regelungen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen systematisch fördern. Dazu gehört u.a.:

  • verbindliche Verfahrensvorschriften zur Umsetzung des Artikels 141 des EG-Vertrages zu veranlassen, um den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" durchzusetzen. Die Überwindung der Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern ist auch für den öffentlichen Dienst zu gewährleisten;
  • umgehend ein Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft einzuführen, das die Privatwirtschaft u. a. verbindlich verpflichtet, den Anteil von Frauen in verantwortlichen Positionen und in den Führungsebenen systematisch zu erhöhen;
  • ein Steuerrecht, das in seiner Wirkung keine geschlechterspezifischen Diskriminierungen, wie z. B. das Ehegattensplitting, enthält;
  • einen Existenz sichernden, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, der als Einstieg 8 Euro brutto pro Stunde pro Stunde beträgt;
  • Mini- bzw. Midi-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu transformieren, die volle Ansprüche auf soziale Sicherung gewährleisten;
  • das diskriminierende Prinzip der Bedarfsgemeinschaft beim Arbeitslosengeld II abzuschaffen und Individualansprüche einzuführen, um insbesondere Frauen, die mehrheitlich von der Aberkennung eigener Ansprüche betroffen sind, aus der finanziellen Abhängigkeit von ihren Partnern zu lösen;
  • ein Programm zur Förderung der gleichen Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbsarbeit, das besondere Lebenslagen gezielt berücksichtigt: seien es z. B. familiäre Verpflichtungen, wie die Betreuung von Kindern und die Pflege älterer Menschen, ein Migrationshintergrund oder Behinderungen und die Schaffung von verbesserten Rechtsansprüchen auf Leistungen der Arbeitsförderung für BerufsrückkehrerInnen;
  • einen Rechtsanspruch auf einen elternbeitragsfreien Betreuungsplatz für Kinder aller Altersgruppen sowie die Länder und Kommunen finanziell zu verpflichten und in die Lage versetzen, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und gebührenfreie ganztägige Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 14 Jahren anzubieten bzw. diese aufzubauen. Der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für jedes Kind ist auf Bundesebene festzuschreiben.