"Sei es das Gewerbe-, das Bau- oder Steuerrecht: es kann nicht sein, dass das Prostitutionsgesetz auch sechs Jahre nach Inkrafttreten von Land zu Land und von Kommune zu Kommune anders ausgelegt wird. Dies ist eine unhaltbare Situation für die Betroffenen. Hier ist auch die Bundesregierung in der Pflicht, für die entsprechende Klarstellung zu sorgen."
Am vergangenen Freitag besuchten die Abgeordneten der Linksfraktion Dr. Kirsten Tackmann und Dr. Barbara Höll auf Einladung des Bundesverbandes für sexuelle Dienstleistungen drei Berliner Bordelle in unterschiedlichen Bezirken. Im persönlichen Gespräch mit Sexarbeiterinnen und BetreiberInnen von Wohnungsbordellen machten sie sich vor Ort ein Bild über deren Arbeitsbedingungen.
Seit dem das Prostitutionsgesetzes 2002 in Kraft trat, sind sexuelle Dienstleistungen nicht mehr sittenwidrig. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Situation von sexuellen DienstleisterInnen zu verbessern. DIE LINKE wird sich auch weiterhin für die soziale Absicherung von Frauen stark machen, die sich selbstbestimmt für eine Tätigkeit als Sexarbeiterin entschieden haben."