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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes und der weiteren Debatte um Erbansprüche von Bodenreformgrundstücken in Brandenburg hat die Landesgruppe Brandenburg der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt!

Zu den Hintergründen erklärt Dr. Kirsten Tackmann Sprecherin der Landesgruppe Brandenburg und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE über den Hintergrund der Kleinen Anfrage.

"Durch die gerichtliche Feststellung zur gesetzwidrigen Durchführung der Grundstücksenteignung unbekannter Erben durch das Land Brandenburg soll die Bundesregierung erklären inwieweit sie Kenntnis zur Vermeidung der Verjährung von Ansprüchen hatte. Darüber hinaus wollen wir wissen, inwieweit dies auf das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz zurück zuführen ist und welche Kenntnis die Bundesregierung darüber hatte. Denn schließlich basiert dass Urteil auf einem Bundesgesetz."

Die komplette Kleine Anfrage finden Sie im Anhang zu dieser Mitteilung. Mit einer Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung wird in vier Wochen gerechnet. Sobald die Antwort der Bundesregierung vorliegt werden wir Sie darüber informieren!

Anhang: kleine_anfrage_urteil_bodenreform.pdf