„Allerdings bleibt unklar wie hoch der erhöhte Flächenbedarf für Alteigentümer in Folge der neuen Gesetzeslage sein wird. Selbst die BVVG hat in einem Bericht der Bauernzeitung aus der 8. Woche 2011 die Frage aufgeworfen, ob möglicherweise auf schon privatisierte Flächen zurückgegriffen werden muss. Nach Vorbehaltsklauseln in den Kaufverträgen wäre das theoretisch möglich. Nach der aktuellen und eindeutigen Klarstellung der Bundesregierung dürfte das nicht der Fall sein. DIE LINKE wird am Thema weiter dran bleiben.“
Die Antwort der Bundesregierung im genauen Wortlaut finden Sie unter: www2.kirstentackmann.de/uploads/mdla_110323_bvvg_rueckkaeufe.pdf