"Damit wird verfälscht, wo Klarheit und Transparenz geschaffen werden muss. Ich fordere eine umfassende Transparenz über alle Gelder aus Brüssel,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Ankündigung der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Sie will nur Informationen über juristische Personen wie Aktiengesellschaften, GmbHs oder Genossenschaften veröffentlichen. Die Informationen über Agrarzahlungen an kleinere Betriebe sollen weiterhin gesperrt bleiben. Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom 9.11.2010, in welchen die bestehende Veröffentlichung für nicht rechtens befunden wurde.
Tackmann weiter:
„Die Veröffentlichung von EU-Agrarzahlungen muss für alle Empfängerinnen und Empfänger gelten. So lange die EU keinen einheitlichen Rahmen geschaffen hat und weiterhin datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, sollten keine intransparenten Fakten geschaffen werden. Ich bin für eine komplette Offenlegung. Eine Konzentration auf juristische Personen würde aber erneut einseitig ostdeutsche Agrarbetriebe benachteiligen. Das ist für DIE LINKE inakzeptabel. Das selbstgesteckte Ziel der Transparenz wird die Bundesministerin so nicht erreichen.“