Die Antwort der Bundesregierung: 170321_AntwBuReg_Pflanzenschutzmittel
Dr. Kirsten Tackmann: „Die Landwirtschaft muss auch im eigenen Interesse bienenfreundlicher werden. Das heißt z.B. mehr geeignete Futterkulturen im Fruchtwechsel und auf ökologischen Vorrangflächen, aber auch Pflanzenschutzmittel zu minimieren. Die Zulassung von bienengefährlichen Wirkstoffen oder Pflanzenschutzmitteln muss auf absolut zwingende Ausnahmen beschränkt werden. Anwendungsbeschränkungen reichen in solchen Fällen angesichts des Risikos von Fehlverhalten nicht aus, um massive Schäden zu vermeiden. Eine Notfallzulassung ohne abschließender Bewertung zur Bienengefährdung, bleibt, trotz der anerkannten Probleme bei der Bekämpfung der Kirschessigfliege, ein hohes Risiko und unverantwortlich angesichts des Verdachts einer vergleichbaren Gefährlichkeit der Cyantraniliprole zu anerkannt bienengefährlichen Wirkstoffen in der Gruppe der Neonicotinoide. Hinzu kommt die Tatsache, dass die EFSA bereits 2014 auf die unzureichende Datenlage hingewiesen hatte und auch die Notsituation lange absehbar war.“