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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Ohne wirksame gesetzliche Regelungen wird sich die Lohndiskriminierung von Frauen nicht beseitigen lassen", erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kirsten Tackmann, anlässlich des heute veröffentlichten Befundes des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach ist ein wichtiger Teil des geschlechtsspezifischen Lohnrückstandes auf die diskriminierende Behandlung von Frauen im Berufsleben zurückzuführen.

Tackmann weiter:

"DIE LINKE fordert proaktive gesetzliche Maßnahmen, also ein geschlechtergerechtes Tarifrecht und Entlohnungssystem, eine 50 Prozent-Quotierung in allen Entlohnungs- und Hierarchiestufen, ein Verbandsklagerecht und einen gesetzlichen Mindestlohn. Zur Bekämpfung der millionenfachen Diskriminierung von Frauen gehört für DIE LINKE auch die Forderung nach einem Steuerrecht ohne geschlechterspezifisch diskriminierende Wirkung. Das Ehegattensplitting gehört abgeschafft."