alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, Drucksache 17/7744, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss), Drucksache 17/8205

Eigentlich ist dieser Gesetzentwurf nicht der Rede wert. Es handelt sich um Änderungen an drei nationalen Gesetzen, welche auf den neusten Stand gebracht werden müssen. Aktualisierungen ergeben sich aus dem EU-Recht. Also eigentlich kein Problem, sollte man meinen. Das sieht die Bundestagsfraktion DIE LINKE aber nicht so. Auch der Bundesrat übte Kritik am Vorgehen der Bundesregierung.

Diese Kritik hat meine Fraktion aufgegriffen und im Agrarausschuss des Bundestages am 14. Dezember des vergangenen Jahres einen Änderungsantrag gestellt (Ausschussdrucksache 17(10)787). Wir wollten, dass die Beschreibung der Schutzgüter des Düngegesetzes erweitert bzw. konkretisiert wird. Uns fehlte – wie dem Bundesrat auch – der Bodenschutz. Denn der Boden ist die wichtigste Grundlage der Agrarproduktion. Ohne fruchtbaren Boden keine Landwirtschaft, ohne Landwirtschaft keine Nahrungs- und weniger Energieproduktion. Darum müssen wir alles dafür tun, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt oder wieder verbessert wird. Zum Beispiel durch aufeinander abgestimmte Fruchtfolgen, die diese Bezeichnung auch verdienen also mehr sind, als ein Wechsel einer Ackerkultur. Oder durch bodenschonende Bearbeitung und geschlossene Nährstoffkreisläufe. Wer Mais auf Mais anbaut, bei starkem Gefälle pflügt oder nur auf Kunstdünger setzt, zerstört unsere Böden und damit die Produktionsgrundlage der Zukunft.

Der konkrete Schutz des Bodens gewinnt weiter an Bedeutung. Darum hat DIE LINKE beantragt, das Schutzgut „Bodenfruchtbarkeit“ im Rahmen der aktuellen Novelle des Düngegesetzes in diesem ausdrücklich zu verankern. Die Änderung bezieht sich auf den Import von Düngemitteln nach Deutschland, für die wir die gleichen Bedingungen festschreiben wollen, die für alle anderen Düngemittel auch gelten: „Neben der Anforderung, dass im Rahmen des Inverkehrbringens von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt ausgehen dürfen, müssen die bestehenden Anforderungen, dass diese Stoffe die Ernährung von Nutzpflanzen sicherstellen und die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, erhalten oder nachhaltig verbessern sollen (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 DüngG), ebenso gelten.“, heißt es in der Begründung unseres Änderungsantrags.

Der Bundesrat hat sich ähnlich geäußert, aber auch sein Vorschlag wurde nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung begründet die Ablehnung mit der Behauptung, eine entsprechende Änderung stehe mit dem EU-Recht in Konflikt und sei im Übrigen sowieso unnötig. Durch den Begriff „Naturhaushalt“ sei der Boden bereits inbegriffen und der Änderungsvorschlag der Linksfraktion damit unnötig. Nur die Grünen schlossen sich unserer Forderung an. Die SPD enthielt sich leider der Stimme, obwohl sich der SPD-Agrarminister Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat für eine solche Änderung stark gemacht hatte.

Angesichts solcher Widersprüche kann ich verstehen, dass sich Minister Backhaus öffentlich beklagt, dass die Agrarpolitik in der SPD einen so geringen Stellenwert hat, wie in der Fachzeitschrift AgraEurope vergangen Woche zu lesen war.

Da der Antrag der LINKEN von der Koalition abgelehnt wurde, enthält der Gesetzentwurf immer noch den beschriebenen Mangel. Da wir die übrigen Änderungen jedoch mittragen, wird sich die LINKE in Gesamtabwägung zur Gesetzesänderung enthalten.

Anhang: 120119_debatte_duengemittelgesetz_17152.pdf