Anhang: 1708333.pdf
Im September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Honig, welcher mit Gentech-Pollen verunreinigt ist, nur dann verkauft werden darf, wenn dieser Gentech-Pollen auch eine Lebensmittelzulassung inkl. Honig hat. Viele Gentech-Pflanzen haben das nicht, unter anderem die Gentech-Pflanze Nr. 1 in Europa: Der Gentech-Mais MON 810. Die Linksfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (17/8333) wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht und wann sie das Gentechnikgesetz verschärfen wird. Doch sie weicht aus, veersteckt sich hinter Brüssel oder sieht keinen Handlungsbedarf…