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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Bundesregierung ist nicht zuständig. Die Bundesregierung kann noch keine Aussagen machen. Das sind die häufigsten Antworten auf unsere Kleine Anfrage zum Saatgutskandal mit Genmais“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Saatgutverunreinigungen mit dem gentechnisch veränderten Mais NK 603“ (Bundestagsdrucksache 17/2256). Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gingen mit der Kleinen Anfrage den Nachweisen gentechnischer Verunreinigungen in Saatgutproben des Frühjahrs 2010 nach.

„Die Bundesregierung lehnt sich bequem zurück, weil in Deutschland die Bundesländer für die Kontrolle der Gentechnik zuständig sind. So können die Ministerinnen Aigner und Schavan weiter ihre riskante Pro-Gentechnik-Strategie verfolgen, während sich die Bundesländer um die daraus resultierenden Folgen kümmern und sie bezahlen müssen. Auf EU-Ebene engagiert sich die Bundesregierung als Gentech-Lobbyistin, auf Bundesebene fühlt sie sich nicht zuständig und lässt die Bundesländer mit den Problemen allein. Damit gefährdet sie die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei und stellt sich stattdessen in den Dienst der Gentech-Industrie.

Im Frühjahr 2010 wurden durch die Bundesländer 395 Maisproben genommen. In neun Ländern wurden insgesamt 23 verschiedene Verunreinigungen festgestellt. Die Bundesregierung konnte keine Aussage über eine angemessene Kontrolldichte treffen. Stattdessen verweist sie auf einen Bund-Länder-Leitfaden zur Saatgutüberwachung. Dieser wurde als Reaktion auf die Kontaminationsfälle aus dem Jahr 2009 erarbeitet. Bis Ende März sollten die Kontrollen abgeschlossen sein um verunreinigtes Saatgut noch vor der Aussaat aus dem Verkehr ziehen zu können. Doch dieses Jahr klappte das wieder nicht, denn Niedersachsen hielt sich nicht an den Zeitplan bzw. gab Informationen zu spät weiter.

Auch dort wurden kontaminierte Maisproben festgestellt. Der Ursprung der Verunreinigung mit dem nicht zugelassenen Genmais NK 603 liegt nach Auskunft der Bundesregierung in Ungarn. Zwischen der Probennahme und der Information der Öffentlichkeit ließ die Landesregierung Niedersachsen drei Monate verstreichen. Obwohl dadurch auf mindestens 1.300 Hektar Ackerfläche nicht zugelassener Mais ausgesät wurde, kann die Bundesregierung keine Angaben über die Ursachen des erneuten Versagens des verabredeten Systems machen. Zu strafrechtlichen Konsequenzen will Staatssekretärin Klöckner sich nicht äußern. Betroffen sind Flächen in sieben Bundesländern. Dort wurde die Vernichtung der Maisflächen durch Umbruch oder Pestizide angeordnet. Wenn es nach der Bundesregierung ginge, dann hätten die Bauern den nicht zugelassenen Genmais auch wachsen lassen und anschließend in die Biogasanlage geben können. Das ist EU-rechtlich jedoch umstritten.

Den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten sind Schäden in Höhe von ca. 900 Euro pro Hektar entstanden. Sie haben nun die Möglichkeit Gras, Klee oder Luzerne nachzupflanzen. Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Betriebe Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Sie will aber nicht bewerten, ob durch das schlampige und verzögerte Vorgehen Niedersachsens eine Teilschuld der Behörden besteht.

Um die Öffentlichkeit über den Standort von Gentech-Pflanzen zu informieren, gibt es das zentrale Standortregister. Es besteht die gesetzliche Pflicht, dort alle Informationen über Agro-Gentechnik-Felder (konventionellem Anbau, Forschungsfreisetzungen) zur allgemeinen Verfügung zu stellen. Doch laut Bundesregierung müssen die mit dem verbotenen Saatgut bestellten Felder, dort nicht aufgeführt werden. Damit wird unklar bleiben, wo der Genmais gewachsen ist und eine Gefährdung für Umwelt und Landwirtschaft bestanden hat.

Die Kontaminationsfälle mit Maissaatgut in den Jahren 2009 und 2010 zeigen, dass die Koexistenz zwischen Agro-Gentechnik und agro-gentechnikfreier Landwirtschaft ein Märchen ist. Es kam immer wieder zu Verunreinigungen und sie lassen sich auch in Zukunft nicht vermeiden. Deshalb fordert die Industrie vom Gesetzgeber die so genannte Nulltoleranz zu lockern und geringe Verunreinigungen des Saatgutes zuzulassen. Nach ihrer Position dazu gefragt verweigert die Bundesregierung mit Verweis auf eine noch fehlende Vorlage aus Brüssel die Aussage. Auch weitere Debatten zum EU-Gentechnikrecht, welche von EU-Kommissar Dalli gestern angestoßen worden sind, will sie nicht kommentieren. Er möchte das Zulassungsverfahren beschleunigen und im Gegenzug den Mitgliedsstaaten die Entscheidung über die Anbauzulassung von Gentech-Pflanzen überlassen. Damit würde es in Europa eine Zweiteilung in Gentech-Staaten und Nicht-Gentech-Staaten geben. Langfristig ist damit eine flächendeckende Kontamination in der EU zu erwarten. Das wäre das Aus für die gentechnikfreie Landwirtschaft.

Die dringend notwendige Definition verlässlicher Anbauregeln für Gentech-Kartoffeln verschiebt die Bundesregierung erneut. Dabei wächst die Gen-Knolle Amflora seit Wochen auf dem Feld. Nicht einmal ein ungefährer Zeitrahmen für die Verabschiedung der Verordnung konnte benannt werden. Das ist unverantwortlich.“

Einen dazugehörigen Artikel aus dem Neuen Deutschland vom 16.07.2010 finden Sie hier.

Anhang: 100706_aw_ka_saatgutverunreinigung.pdf