alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Bundesregierung hat eine klare Antwort gegeben auf die Frage, ob aufgrund von erweiterten Erwerbsansprüchen von Alteigentümern nach Inkrafttreten des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes möglicherweise die Notwendigkeit besteht, bereits vollzogene Landverkäufe wieder rückgängig machen zu müssen. Für derartige Rückkäufe gibt es keine Grundlage – so die Antwort.“ berichtete Dr. Kirsten Tackmann (MdB) aus der Fragestunde im Bundestag vom 23.3.2011. Tackmann weiter:

„Allerdings bleibt unklar wie hoch der erhöhte Flächenbedarf für Alteigentümer in Folge der neuen Gesetzeslage sein wird. Selbst die BVVG hat in einem Bericht der Bauernzeitung aus der 8. Woche 2011 die Frage aufgeworfen, ob möglicherweise auf schon privatisierte Flächen zurückgegriffen werden muss. Nach Vorbehaltsklauseln in den Kaufverträgen wäre das theoretisch möglich. Nach der aktuellen und eindeutigen Klarstellung der Bundesregierung dürfte das nicht der Fall sein. DIE LINKE wird am Thema weiter dran bleiben.“

Die Antwort der Bundesregierung im genauen Wortlaut finden Sie unter: www2.kirstentackmann.de/uploads/mdla_110323_bvvg_rueckkaeufe.pdf