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Durch Hartz IV hat sich die finanzielle Ausstattung der meisten Frauenhäuser entschieden verschlechtert. Vorher erhielten die von Gewalt betroffenen Frauen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Jetzt sind sie in der Regel gezwungen, eine Eingliederungshilfe für Arbeitssuchende zu beantragen, um ihren eigenen Aufenthalt im Frauenhaus zu finanzieren. Jede Frau muss auf der Flucht vor häuslicher Gewalt unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort und ihrem Aufenthaltsstatus Zuflucht und unbürokratische Hilfe finden können. Diese 30 Jahre alte Forderung ist durch den Sozialabbau der Regierungen Schröder und Merkel heute noch dringlicher als zuvor.