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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Kirsten Tackmann machte in der zurückliegenden Plenumsdebatte zum Thema Spätabbrüche deutlich, worum es wirklich ging: "Mit beiden Gesetzentwürfen sollte der Kompromiss auf Schwangerschaftsabbruchsrecht von 1995 aufgekündigt werden".
DIE LINKE bleibt dabei: Es wird zu jedem Zeitpunkt eine Entscheidung der Frau sein und auch sein müssen, eine Schwangerschaft auszutragen.

Nach langer, schwieriger Debatte hatte der Bundestag 1995 die Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche geändert. Seitdem sind sie nur noch möglich, wenn es der Frau aus körperlichen oder seelischen Gründen nicht möglich ist, die Schwangerschaft fortzusetzen. Eine Ärztin oder ein Arzt muss eine so genannte medizinische Indikation feststellen, die den Abbruch dann aber ausdrücklich rechtlich und moralisch legitimiert.

Die Mehrheit der damaligen PDS-Abgeordneten hatten diesem Kompromiss zum § 218 a nicht zugestimmt, weil er in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingreift, die allein über die Fortsetzung einer Schwangerschaft entscheiden können, werden und auch allein entscheiden müssen.

Der Staat kann nur legale und sichere Bedingungen dafür schaffen. Schon damals war vermutet worden, dass der Kompromiss nicht lange halten wird gegen den Druck erzkonservativer so genannter Lebensschützer. Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat nun am 13. Mai 2009 eine Bundestagsmehrheit aus Abgeordneten der CSU, CDU, SPD, FDP und Grünen den 1995er Kompromiss aufgekündigt und durch eine Beratungspflicht für Ärztinnen und Ärzte mit Strafandrohung das Schwangerschaftskonfliktgesetz verschärft. Das ist scheinheilig, auch angesichts der aktuellen Diskussionen zur fehlenden finanziellen Absicherung der Beratungsstrukturen z. B. in Brandenburg!

Außerdem wurde eine Zwangsfrist für die Ärzteschaft (nicht für die Frauen!) beschlossen: 3 Tage mindestens müssen mindestens zwischen Diagnosestellung und Bescheinigung der medizinischen Indikation liegen. Entgegen aller Warnungen von denen, die es wissen müssen – also Beratungsorganisationen und Fachärzteschaft – und die vor einem Generalverdacht gegen die Schwangeren und ihre Ärztinnen und Ärzte sowie vor einer Verletzung des Vertrauensverhältnisses warnen, auf das sie angewiesen sind. Deren wirkliche Probleme hat der Gruppenantrag von 50 Abgeordnete der LINKEN (DS 16/11377) aufgegriffen. Die LINKE war damit die einzige Fraktion, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen konsequent verteidigt hat.

Im Entwurf des Bundestagswahlprogramms steht deshalb aus guten Gründen die Forderung auf Streichung des § 218. Wir bleiben damit verlässlich an der Seite der Schwangeren und ihrer Familien.