Anhang: ueberleitung.pdf
Ausbau der Stromübertragungsleitungen gesetzlich so zu regeln, dass dabei die Beteiligungsrechte betroffener Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden umfänglich gewahrt bleiben und den Anforderungen einer klimafreundlichen und dezentralen Energieversorgung umfassend Rechnung getragen wird. Erdkabel müssen Vorrang vor Freileitungen haben.