Dr. Kirsten Tackmann wollte von der Bundesregierung wissen:
"Wie begründet die Bundesregierung ihre in den Verhandlungen zur "EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen" zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung eine obligatorische Sorgfaltspflichtsregelung durch ein Verbot des Handels mit Holz aus illegalen Quellen zu ergänzen und somit den Handel mit illegaler Ware auch als illegal einzustufen?"
"Bleibt diese ablehnende Position der Bundesregierung zur Kombination aus Sorgfaltspflicht-regelung und Verbot auch dann bestehen, wenn eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Sorgfaltspflichtregelung durch das Unternehmen zur Strafminderung für dasselbe führen würde (bitte begründen)?"
Thomas Nord (MdB) fragte:
"Wie begründet die Bundesregierung ihre gegenüber dem EU-Parlament gegensätzliche Position in den Verhandlungen zur „EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“, dass die Mitgliedsländer eigene Kriterien zur Anerkennung der Überwachungsorganisationen definieren anstatt diese einheitlich von der EU-Kommission erstellen zu lassen (bitte begründen)?"
"Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Definition von recycelten Produkten in der „EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“, und wie kann sie sicherstellen, dass es sich bei recycelten Produkten (mit Ausnahme von Papier) tatsächlich um recycelte Waren handelt?"
Eva Bulling-Schröter (MdB) fragte:
"Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur „EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“ dafür einsetzen, dass nicht nur Erstinverkehrbringer von Holz und Holzerzeugnissen auf dem EU-Markt zur Anwendung der definierten Sorgfaltspflichtregelungen verpflichtet werden, welche eine Rückverfolgbarkeit von illegal geschlagenen Tropenholz wahrscheinlicher machen könnten, sondern darüber hinaus auch weiteren Unternehmen entlang der Verarbeitungs-, Liefer- und Handelskette von Holz- und Holzprodukten?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung garantiert werden, dass Lücken für das Einschleusen illegalen Holzes in die Handelskette innerhalb der EU vermieden werden können, wenn nicht alle Marktteilnehmer, sondern lediglich die Erstinverkehrbringer von Holz und Holzerzeugnissen auf dem EU-Markt erfasst werden?
Auf welcher Grundlage argumentierte die Bundesregierung im EU-Ministerrat, die Belastungen für weitere Unternehmen in der Handelskette sowie für kleine und mittelständische Betriebe würden zu hoch sein, sollten sie in die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bzw. in die überprüfbare Handelskette einbezogen werden (bitte Höhe und Umfang der kalkulierten Bürokratiekosten angeben)?
Wieso unterstützt die Bundesregierung die Definition von Legalität, wie sie im EU-Aktionsplan zu „freiwilligen Partnerschaftsabkommen“ (VPA) festgeschrieben ist und von allen Mitgliedstaaten getragen wird, nicht auch in den Verhandlungen zur „EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“?"
Annette Groth (MdB) fragte:
"Wird sich die Bundesregierung für EU-weite Rahmenvorgaben in der „EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“ in Bezug auf Kontrollmechanismen, Kontrollanforderungen und Sanktionen ähnlich der Verordnung zur illegalen Fischerei (IUU-Fischerei) aussprechen (bitte begründen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass sich durch uneinheitliche Kontrollkriterien und -umsetzungen in den Mitgliedsländern Handelsströme zum Vorteil der Mitgliedsstaaten verschieben könnten, die die niedrigsten Anforderungen in der nationalen Umsetzung der „EU-Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen“ festlegen?"
Die Antworten sind am 5. und 6. Mai eingegangen.
Anhang: schra_100505_eu_holzhandel_ebs.pdf
Anhang: schra_100505_eu_holzhandel_groth.pdf