Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Fatuma aus Äthiopien ist sieben Jahre alt. Zu ihrem Geburtstag versprachen ihr die Eltern ein großes Fest. Weil Du dann zur Frau wirst, sagten sie. Sie verschwiegen aber: Dieser Tag ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Qualen, seelisch und körperlich. Was mit dem Begriff Beschneidung harmlos nach einem kleinen operativen Eingriff klingt, ist für die Mädchen schlimmste Folter. Es geht um die Entfernung der Klitoris und der Schamlippen sowie um die fast vollständige Verschließung der Vagina ohne Betäubung und sterile Instrumente. Es sind nicht nur die unvorstellbaren Schmerzen und die Lebensgefahr durch Verbluten und Infektionen infolge der Verstümmelung selbst. Es bleiben Probleme beim Urinieren, Schmerzen bei der Menstruation, Angst vor Geschlechtsverkehr und Angst vor dem Gebären. Es geht also um lebenslange körperliche und seelische Verstümmelung. Wir dürfen nicht nur über Einzelschicksale reden. Es geht weltweit das ist heute schon mehrfach gesagt worden; man kann es nicht oft genug wiederholen um bis zu 150 Millionen Frauen, die betroffen sind – Tendenz eher steigend. In manchen Ländern Afrikas und Asiens werden 70 bis 99 Prozent der Mädchen so grausam zugerichtet. Jedes Jahr werden weitere 3 Millionen Frauen Opfer dieser barbarischen Form sexueller Gewalt. Wir sollten aber nicht vergessen: Es sind gesellschaftliche Bedingungen, unter denen die weibliche Genitalverstümmelung stattfindet, die Tradition oder Religion genannt werden. Diese Gewalttat geht vom Umfeld der betroffenen Mädchen aus und wird von diesem sanktioniert. Genitalverstümmelung steht also im direkten Zusammenhang mit Unwissenheit, Armut und dem sozialen Status der Frauen. Das hat bereits vor zehn Jahren die damalige Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zum Thema "Traditionelle Praktiken, die die Gesundheit von Frauen und Kindern beeinträchtigen" festgestellt. Die gesellschaftlichen Bedingungen sind es also, die verändert werden müssen. Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen, für das es keine Rechtfertigung geben darf; auch das ist schon gesagt worden. Das zu erreichen, ist ein beschwerlicher Weg, aber einen anderen gibt es nicht. Dazu wird unter anderem deutlich mehr Geld zur Unterstützung des Kampfes vor Ort gebraucht, auch von der Bundesrepublik. Wir fordern daher eine Verdreifachung des entsprechenden Budgets. Über die Bedeutung dieser Projekte ist hier schon gesprochen worden. Auch in Europa das ist schon erwähnt worden müssen wir uns mit Genitalverstümmelungen auseinandersetzen. Circa 30 000 Mädchen und Frauen sind davon bedroht oder wurden bereits dadurch verletzt. Selbst in Deutschland werden vermutlich Genitalverstümmelungen vorgenommen. Über die Beteiligung von hier niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wissen wir viel zu wenig. Über die Rolle dieser Gruppe sind schon Ausführungen gemacht worden, denen ich mich gerne anschließen möchte. Erfreulicherweise wächst der Widerstand weltweit, er wird auch immer wirkungsvoller. Auf die Konferenz in Kairo ist bereits hingewiesen worden. Von höchsten Rechtsgelehrten und Religionsführern aus islamisch geprägten Staaten Afrikas ist dort festgestellt worden, dass man den Koran zur Begründung von Genitalverstümmelungen nicht heranziehen kann. Einstimmig wurde von der Konferenz bestätigt, dass die weibliche Genitalverstümmelung mit dem Islam unvereinbar ist. Auf dieser Grundlage ist es nun endlich möglich, gegen diese religiösen Rechtfertigungsversuche vorzugehen. In zwei Dingen sind wir uns fraktionsübergreifend vermutlich einig: Erstens. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die Frauen dauerhaft der sexuellen Selbstbestimmung und eines Teils ihrer Persönlichkeit beraubt. Sie verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit in schwerster Form. Zweitens. Gegen Genitalverstümmelungen und ihre Folgen müssen wir dringend etwas tun, und zwar wirkungsvoll. Erforderlich ist eine Ursachenbekämpfung: eine umfassende Beratung und Aufklärung auch in Deutschland, die Verbesserung der sozialen Situation bzw. des sozialen Status der bedrohten Frauen und Mädchen in ihrem Umfeld sowie effektive Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Frauen und Mädchen im Asylprozess. Dieser Punkt hat heute bislang noch keine Rolle gespielt. Letzteres ist ein sehr schwerwiegendes Problem. Die Pro-Asyl-Studie vom Dezember 2006 zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat zum Beispiel bei Antragstellerinnen aus Eritrea festgestellt, dass bei Opfern sexueller Gewalt keine sensible Aufklärung des Sachverhaltes erfolgte. Vielmehr wurde im Bescheid der Tatbestand sogar bagatellisiert. Sonderbeauftragte des Bundesamts, die sich mit der geschlechtsspezifischen Verfolgung beschäftigen, wurden in vielen Fällen nicht hinzugezogen. Wir fordern daher insbesondere für Asylbewerberinnen aus Ländern, von denen die Genitalverstümmelungspraxis bekannt ist, erstens besonders sensible Anhörungen durch entsprechend qualifizierte weibliche Mitarbeiterinnen des Asylbundesamtes, inklusive weiblicher Sprachmittlerinnen. Nach Aussagen der Bundesregierung sind es immerhin 30 Länder, von denen eine Genitalverstümmelungspraxis bekannt ist. Wir fordern zweitens im Rahmen des Asylverfahrens eine unabhängige Beratung vor der Erstanhörung zum Beispiel durch kompetente Beratungsstellen oder Rechtsanwältinnen. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern drittens, dass das Vorbringen des Fluchtgrundes "Genitalverstümmelung" im Verlaufe eines Asylverfahrens nicht als gesteigertes oder verspätetes Vorbringen bewertet wird. Häufig verschweigen nämlich Frauen, gerade schwertraumatisierte Frauen, bei der Erstanhörung aus Scham eine Genitalverstümmelung. Erst nach einiger Zeit sowie psychologischer Betreuung und Beratung sind sie in der Lage, über Genitalverstümmelung zu reden. Das muss im Verfahren berücksichtigt werden und darf nicht noch zum Nachteil ausgelegt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Viertens dürfen Länder mit bekannter Genitalverstümmelungspraxis nicht als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft kann für eine Initiative zur Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens genutzt werden. Es besteht folgendes Problem: Nach einem Bericht von Pro Asyl hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Beispiel den Asylantrag einer Minderjährigen aus Guinea mit der Begründung, sie habe eine inländische Fluchtalternative, abgelehnt. Allerdings hatte die Betroffene in der Anhörung bereits berichtet, dass sie bei dem Versuch, sich in der Hauptstadt niederzulassen, von ihrer Familie aufgespürt wurde und deswegen auch von dort wieder flüchten musste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle zehn Sekunden wird weltweit ein Mädchen an seinen Genitalien verstümmelt, während meiner Rede also 42. Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden, diese unmenschlichen Praktiken endlich zu beenden und ihre Folgen zu mindern. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen – sie muss endlich verhindert werden!
1. Feb.. 2007 | Reden Bundestag | 0 Kommentare