Anhang: ea_entwurf_eines_dritten_gesetzes_zur_aenderung_des_tierschutzgesetzes_1711853.pdf
Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)