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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)

Anhang: ea_entwurf_eines_dritten_gesetzes_zur_aenderung_des_tierschutzgesetzes_1711853.pdf