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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Verfassungsauftrag ernst nehmen – Bund muss bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit sichern!

Fahnenaktion Terre des Femmes in Kyritz ©Hartmut Buschke

Fahnenaktion Terre des Femmes in Kyritz ©Hartmut Buschke

„Weltweit ist häusliche Gewalt die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen. Allein in Deutschland suchten jährlich ca. 40.000 Frauen und Kinder Zuflucht in Frauenhäusern. Doch noch immer gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, wie und in welcher Höhe die Frauenhäuser finanziert werden sollen,“ so Dr. Kirsten Tackmann zum heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, aus dessen Anlass die Bundestagsabgeordnete in den nächsten Tagen 2.284 Euro an Frauenschutzeinrichtungen im Wahlkreis übergibt. Diese Bargeldsumme gehört neben weiteren Direkt-Überweisungen zu den Spenden, um die Kirsten Tackmann anlässlich ihres 50. Geburtstages statt Geschenken und Blumen gebeten hatte.

Tackmann weiter:

"Die finanzielle Situation der Frauenhäuser ist in vielen Bundesländern sehr schwierig. Deshalb hatte 2008 DIE LINKE im Bundestag die erste öffentliche Anhörung zur Situation der Frauenhäuser in 30 Jahren (!) Frauenhausbewegung initiiert. Der dringende Handlungsbedarf wurde zwar festgestellt, aber es ist an der Zeit endlich den Worten Taten folgen zu lassen!

Ich meine, der Verfassungsauftrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gilt – erst Recht für vor häuslicher Gewalt flüchtende Frauen und Kinder. Ob eine Frau Schutz findet, darf nicht vom Wohnort abhängen. Die Bundesregierung muss endlich das Recht auf Zuflucht bundesweit sichern, also gesetzlich verankern. Das erfordert eine bessere und sichere Finanzierung der Frauenhäuser, für die noch immer die ohnehin finanziell überforderten Länder und Kommunen verantwortlich sind. Die derzeitige Finanzierung der Frauenhäuser nach – regionaler – Kassenlage statt nach Bedarf ist inakzeptabel. Hier muss der Bund einsteigen.

Wir fordern von der Bundesregierung, endlich den Verfassungsauftrag ernst zu nehmen und eine bundesweit einheitliche Regelung zur bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen und die Finanzierung der Frauenhäuser als „einrichtungsbezogene Förderung" sicherzustellen. Dazu muss auch der Bund seinen Beitrag leisten!

Zum Hintergrund: Eine „einrichtungsbezogene Förderung“ knüpft an die unmittelbare Bedrohungssituation der Frauen an und macht den Zugang zum Frauenhaus nicht länger vom Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Wohnort abhängig.

Die in einigen Ländern übliche Praxis, die Frauenhäuser über Selbstbeteiligung der Frauen bzw. SGB II und XII zu finanzieren, stigmatisiert die Frauen. Zudem werden die Frauenhäuser unter Druck gesetzt, da sie zum finanziellen Überleben „volle Häuser“ brauchen. Ein "Bewohnerinnenschlüssel" ist kontraproduktiv, denn egal ob fünf oder zehn Frauen gerade Zuflucht suchen, sie müssen auf professionelle Hilfe vertrauen können.

In Brandenburg existiert seit 2004 die “einrichtungsbezogene Finanzierung“. Pro Landkreis und Jahr gewährt das Land Brandenburg 50.000 Euro. Die Brandenburger Frauenhäuser finanzieren sich mit ca. 2,1 Mio. Euro von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden.

Im Jahre 2009 fanden 613 Frauen und 492 Kinder Aufnahme in den insgesamt 24 Frauenhäusern und Schutzwohnungen. 2.833 Frauen wurden extern, nachsorgend oder proaktiv – das heißt nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt – beraten.

Mit dieser einrichtungsbezogenen Finanzierung ist auch in Brandenburg gerade in ländlichen Gebieten nur der dringendste Finanzbedarf gedeckt und keine leistungsgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen gesichert. Aber damit sind die Brandenburger Frauenhäuser noch vergleichsweise gut gestellt, denn in Baden- Württemberg ist z. B. die Zuflucht im Frauenhaus über selbst zu zahlende Tagessätze und SGBII geregelt und die Kommunen bezuschussen die Frauenhäuser auf freiwilliger Basis.“