Seit dem das Prostitutionsgesetzes 2002 in Kraft trat, sind sexuelle Dienstleistungen nicht mehr sittenwidrig. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Situation von Sexarbeiterinnen zu verbessern. Dies wird durch die Entscheidung des Gerichtes ausdrücklich unterstützt. Es fordert darüber hinaus zu Recht eine Nachbesserung im Gewerberecht.
Das Gericht stellte fest, dass die Zulässigkeit der Einrichtung in Mischgebieten gegeben ist. Darüber hinaus machte es deutlich, dass sozialethische Fragen beim Baurecht nicht relevant sind und moralische Bewertungen nicht durch diese Hintertür erfolgen dürfen. Das Verwaltungsgericht sieht auch keine milieubedingten negativen Störungen und Folgeerscheinungen durch Wohnungsbordelle.
DIE LINKE unterstützt die Forderung des Gerichtes der Nachbesserung im Gewerberecht. Darüber hinaus fordern wir die Anpassung weiterer Rechtsnormen an das Prostitutionsgesetzt. Es kann nicht sein, dass das Prostitutionsgesetz auch sieben Jahre nach Inkrafttreten im Gewerbe-, Bau- oder Steuerrecht auf Landes- und kommunaler Ebene jeweils uneinheitlich ausgelegt wird. Dies ist eine unhaltbare Situation für die Betroffenen, die schnell korrigiert werden muss."