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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Die heutige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Café Prestige stärkt die Rechtssicherheit für Sexarbeiterinnen in Wohnungsbordellen. Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich", erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Dr. Kirsten Tackmann

Seit dem das Prostitutionsgesetzes 2002 in Kraft trat, sind sexuelle Dienstleistungen nicht mehr sittenwidrig. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Situation von Sexarbeiterinnen zu verbessern. Dies wird durch die Entscheidung des Gerichtes ausdrücklich unterstützt. Es fordert darüber hinaus zu Recht eine Nachbesserung im Gewerberecht.

Das Gericht stellte fest, dass die Zulässigkeit der Einrichtung in Mischgebieten gegeben ist. Darüber hinaus machte es deutlich, dass sozialethische Fragen beim Baurecht nicht relevant sind und moralische Bewertungen nicht durch diese Hintertür erfolgen dürfen. Das Verwaltungsgericht sieht auch keine milieubedingten negativen Störungen und Folgeerscheinungen durch Wohnungsbordelle.

DIE LINKE unterstützt die Forderung des Gerichtes der Nachbesserung im Gewerberecht. Darüber hinaus fordern wir die Anpassung weiterer Rechtsnormen an das Prostitutionsgesetzt. Es kann nicht sein, dass das Prostitutionsgesetz auch sieben Jahre nach Inkrafttreten im Gewerbe-, Bau- oder Steuerrecht auf Landes- und kommunaler Ebene jeweils uneinheitlich ausgelegt wird. Dies ist eine unhaltbare Situation für die Betroffenen, die schnell korrigiert werden muss."