„Der Braunkohleabbau hinterlässt tiefgreifend veränderte Bergbaufolgelandschaften. Das ist mit großer Verantwortung im Interesse des Naturschutzes, aber auch der Land- und Forstwirtschaft verbunden. Der Humusaufbau spielt hier eine noch größere Rolle als anderswo. Dieser langwierige Prozess erfordert ein angepasstes Regelwerk. Gerade die ersten sieben Jahre sind entscheidend für eine gute Bodenentwicklung. In dieser Zeit muss der Aufbau des Bodens auf den Flächen, die wieder landwirtschaftlich genutzt werden sollen, oberste Priorität haben. Bund und Länder sollten prüfen, ob aufgrund dieser Sonderbedingungen landwirtschaftliche Rekultivierungsflächen für die ersten sieben Jahre aus dem Anwendungsbereich der Düngeverordnung ausgenommen werden können.„, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion: „Bergbaufolgelandschaft und Düngeverordnung“ (Drs. 19/14407).
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion: „Bergbaufolgelandschaft und Düngeverordnung“.