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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Unlautere Handelspraktiken konsequent bekämpfen
Der Koalition hat den Gesetzentwurf verbessert, aber die Lernkurve bleibt zu flach, wie der Entschließungsantrag der LINKEN zeigt. Es werden nicht mal alle bekannten, es müssen aber auch bisher unbekannte unlautere Handelspraktiken verboten werden. Eine Ombudsstelle ist richtig, aber ihre Aufgaben müssen ins Gesetz. Es fehlt ein Verkaufsverbot unter Produktionskosten, eine Beweislastumkehr, das Kartellrecht und die Entflechtung.

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette umgesetzt.

Sinnverwandt zu „unlauter“ sind übrigens laut Wörterbuch die Begriffe „betrügerisch“, „gaunerhaft“, „irreführend“, „unzulässig“. Tatsächlich ist „unlauter“ eine geradezu verharmlosende Bezeichnung für die Situation, die ich als Linke seit Jahren kritisiere; denn es geht darum, dass Lebensmittelkonzerne ihre Marktübermacht missbrauchen und ihre Profitinteressen auf Kosten der Agrarbetriebe durchsetzen. Für eigene volle Kassen wird also die soziale Schieflage in den Agrarbetrieben verschärft. Das ist wohl eher gaunerhaft, und es ist definitiv inakzeptabel.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb war es überfällig, dass die EU mit der Richtlinie dagegen einen Stein ins Rollen gebracht hat. Auf einer schwarzen Liste stehen verbotene Handelspraktiken. Zum Beispiel müssen jetzt bestellte verderbliche Lebensmittel wie Salat oder Erdbeeren auch abgenommen werden. Auf einer grauen Liste stehen Handelspraktiken, die bei Einvernehmen erlaubt bleiben sollen. Nur, ohne Augenhöhe zwischen den Verhandelnden ist doch eine solche graue Liste unsinnig. Deshalb hat Die Linke auch gefordert, im Gesetz alle grauen Handelspraktiken auf die schwarze Verbotsliste zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Leider erfolgt das nur für zwei graue Handelspraktiken. So ist nun wenigstens die Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse ohne Bezahlung verboten und auch das Abwälzen von Lagerkosten auf die Lieferant/-innen.

Ja, die Koalition hat den Gesetzentwurf verbessert. Aber ich habe selten in einer Anhörung so einhellige Forderungen aller Sachverständigen nach deutlichen Nachbesserungen erlebt. Deswegen ist die Lernkurve bei der Koalition zwar erkennbar, sie bleibt aber gemessen an der Realität trotzdem zu flach. Warum? Das steht im Entschließungsantrag der Linken. Zu den wichtigsten Kritikpunkten: Es werden nicht einmal alle – übrigens über 40 – bekannten unlauteren Handelspraktiken verboten. Auch Die Linke fordert darüber hinaus eine sogenannte Generalklausel, damit eben alle, auch bisher unbekannte Praktiken verboten werden;

(Beifall bei der LINKEN)

denn die Konzernzentralen sind einfallsreich.

Und ja, es ist gut, dass nun doch eine Ombudsstelle für Beschwerden kommen soll. Leider stehen deren Aufgaben aber nicht im Gesetz. Und ja, es ist richtig, dass die Ombudsstelle auch Produktionskosten und Preisentwicklung beobachten soll. Aber in Spanien und Frankreich gibt es eine eigene Preisbeobachtungsstelle.

Das Gesetz bleibt ohne Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten zahnlos. Natürlich müssen dann auch Produktionsmengen reguliert werden; das war ein wichtiger Hinweis des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter in der Anhörung. Es fehlt in dem Gesetz die Beweislastumkehr, damit Konzerne ihr lauteres Handeln nachweisen müssen. Auch Kartellrecht und Entflechtung fehlen im Gesetz.

Weil also auch dieser geänderte Gesetzentwurf bestenfalls einige Symptome lindert, können wir uns als Linke leider nur enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)