Die EU-Opferschutz-Richtlinie an sich ist bereits unzureichend, da auch sie nur denjenigen Opfern Schutz gewährt, die als Zeuginnen und Zeugen in einem Strafprozess gegen Menschenhändler benötigt werden.
Die Umsetzung ins deutsche Recht fällt zudem sehr restriktiv aus. Lediglich einen Monat "Ausreisefrist" soll den Frauen gewährt werden, um zu überlegen, ob sie gegen die Menschenhändler aussagen wollen. Sie sollen dem normalen Verteilungsverfahren unterliegen, d.h. sie können sich ihren Wohnort also nicht aussuchen und sollen trotz ihrer Notlage mindestens die ersten drei Monate in den allgemeinen Massenwohnheimen leben müssen. Ihr Zugang zu dringend erforderlicher therapeutischer Behandlung erfolgt nicht, obwohl die EU-Richtlinie dies vorsieht.
Die LINKE. wendet sich dagegen, die betroffenen Frauen aus rein strafprozessualen Nützlichkeitskriterien zu instrumentalisieren. Wir fordern eine Erhöhung der Bedenkzeit für die Opfer, ob sie aussagen wollen oder nicht, von 4 Wochen auf 6 Monate.
Die Opfer brauchen darüber hinaus ein ständiges Bleiberecht sowie das Recht auf Familienzusammenführung.
DIE LINKE. hält es für dringend geboten, kostenlosen Zugang zu medizinischer Behandlung und psychologischer Betreuung sowie die Finanzierung von Therapieplätzen zu gewährleisten. Schließlich müssen den Frauen eine Arbeitserlaubnis erteilt sowie die finanziellen Leistungen verbessert werden.