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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Anlässlich der heutigen Veranstaltung des Deutschen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, des Deutschen Frauenrates, des Forums für Menschenrechte, Pro Familia sowie des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) "Bewegung in Europa und Deutschland: Gegen Menschenhandel und für Betroffene – Chancen der deutschen Ratspräsidentschaft" erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Kirsten Tackmann:

Die EU-Opferschutz-Richtlinie an sich ist bereits unzureichend, da auch sie nur denjenigen Opfern Schutz gewährt, die als Zeuginnen und Zeugen in einem Strafprozess gegen Menschenhändler benötigt werden.

Die Umsetzung ins deutsche Recht fällt zudem sehr restriktiv aus. Lediglich einen Monat "Ausreisefrist" soll den Frauen gewährt werden, um zu überlegen, ob sie gegen die Menschenhändler aussagen wollen. Sie sollen dem normalen Verteilungsverfahren unterliegen, d.h. sie können sich ihren Wohnort also nicht aussuchen und sollen trotz ihrer Notlage mindestens die ersten drei Monate in den allgemeinen Massenwohnheimen leben müssen. Ihr Zugang zu dringend erforderlicher therapeutischer Behandlung erfolgt nicht, obwohl die EU-Richtlinie dies vorsieht.

Die LINKE. wendet sich dagegen, die betroffenen Frauen aus rein strafprozessualen Nützlichkeitskriterien zu instrumentalisieren. Wir fordern eine Erhöhung der Bedenkzeit für die Opfer, ob sie aussagen wollen oder nicht, von 4 Wochen auf 6 Monate.

Die Opfer brauchen darüber hinaus ein ständiges Bleiberecht sowie das Recht auf Familienzusammenführung.

DIE LINKE. hält es für dringend geboten, kostenlosen Zugang zu medizinischer Behandlung und psychologischer Betreuung sowie die Finanzierung von Therapieplätzen zu gewährleisten. Schließlich müssen den Frauen eine Arbeitserlaubnis erteilt sowie die finanziellen Leistungen verbessert werden.