Anhang: 121115_antw_ka_bwaldg.pdf
Anhang: 121030_ka_linke_zwei_jahre_nach_der_novellierung_des_bundeswaldg_1711272.pdf
Vor zwei Jahren wurde das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novelliert. Geändert wurde das BWaldG in fünf Bereichen, zu welchen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat größtenteils Einigkeit herrschte. Durch die Novelle sollten die Anlage von Agroforstsystemen erleichtert, die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer präzisiert und die Möglichkeiten für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen verbessert werden. Zusätzlich wurde näher definiert, was aktuell unter Staatswald zu verstehen ist und welche Waldzustandserhebungen (z. B. Bundeswaldinventur) durchzuführen sind. Lesen Sie die Antwort auf die Kleine Anfrage.