1) Wie viele Betriebe wären nach Kenntnis der Bundesregierung von der Genehmigungspflicht für die Auslaufhaltung von Schweinen betroffen, wenn diese durch die „Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung“ eingeführt würde (Ausschussdrucksache 17(10)947) und welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aufgrund der neuen gesetzlichen Auflagen für die Betriebe, die Freilandschweine halten?
Anhang: 120814_antwbr_sa_tackmann_freilandhaltung_hygienevo.pdf