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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die erste von vier schriftlichen Fragen im Monat August nutzt Frau Dr. Tackmann, um sich nach der Angemessenheit von Heizkostenperioden zu erkundigen. Am 25.08. erhielt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete eine Antwort der Bundesregierung.

Die Frage vom 22.8.2011 im Wortlaut:

"Hält die Bundesregierung die Praxis eines kommunalen Jobcenters, die Gewährung auf Kostenerstattung für Heizmaterial für ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher auf eine kreisbehördlich definierte Heizperiode von Oktober bis April für angemessen und welche Kenntnisse hat sie über solche Regelungen in den Landkreisen?"

Anhang: schra_110825_heizkosten_alg2.pdf