Die Frage vom 22.8.2011 im Wortlaut:
"Hält die Bundesregierung die Praxis eines kommunalen Jobcenters, die Gewährung auf Kostenerstattung für Heizmaterial für ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher auf eine kreisbehördlich definierte Heizperiode von Oktober bis April für angemessen und welche Kenntnisse hat sie über solche Regelungen in den Landkreisen?"
Anhang: schra_110825_heizkosten_alg2.pdf