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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Heute hat der Bundestag über das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. "Union, FDP, SPD und Grüne beschließen einen halbherzigen Atomausstieg. Es muss um die Frage der Machbarkeit gehen und nicht darum, was sich für die Energiekonzerne rechnet. Sie machen einen Ausstieg mit Rückfahrkarte. Der Verzicht auf Atomenergie gehört ins Grundgesetz," so der Fraktionsvorsitzende Dr. Gregor Gysi. Für die Linksfraktionn gehören die vier Energiekonzerne zerlegt und rekommunalisiert. Die erneuerbaren Energie müssen viel stärker gefördert werden. Strom- und Gassterben müssen verboten, Sozialtarife sowie eine Strompreiskontrolle eingeführt werden. Dr. Kirsten Tackmann lehnte daher den Gesetzentwurf ab und machte ihre Position in einer persönlichen Erklärung deutlich.

Atomausstieg: Tackmann gibt persönliche Erklärung ab!

Persönliche Erklärung von MdB Dr. Kirsten Tackmann gem. § 31 GeschOBT zur Abstimmung TOP 4.a) 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Ich stimme dagegen, weil der Ausstieg aus dieser Risikotechnologie deutlich schneller möglich und nach der Katastrophe von Fukushima auch dringend nötig wäre, um die Gefahr durch die Atommeiler und die Atommüllproduktion unverzüglich zu reduzieren und eine bloße Rückkehr zum damaligen rot-grünen Atomkonsens, den die PDS als gesetzliche Laufzeitgarantie abgelehnt hatte, unverantwortlich ist; weil der Atomausstieg mit einfacher Mehrheit wieder rückgängig gemacht werden kann, statt – wie von der LINKEN beantragt – den Verzicht auf die friedliche oder militärische Nutzung der Atomenergie im Grundgesetz festzuschreiben, das nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden kann; weil im gesamten Gesetzespaket die marktbeherrschende Rolle der Stromkonzerne nicht korrigiert und soziale Energietarife nicht abgesichert werden und deshalb stimme ich dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nicht zu.