Persönliche Erklärung von MdB Dr. Kirsten Tackmann gem. § 31 GeschOBT zur Abstimmung TOP 4.a) 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Ich stimme dagegen, weil der Ausstieg aus dieser Risikotechnologie deutlich schneller möglich und nach der Katastrophe von Fukushima auch dringend nötig wäre, um die Gefahr durch die Atommeiler und die Atommüllproduktion unverzüglich zu reduzieren und eine bloße Rückkehr zum damaligen rot-grünen Atomkonsens, den die PDS als gesetzliche Laufzeitgarantie abgelehnt hatte, unverantwortlich ist; weil der Atomausstieg mit einfacher Mehrheit wieder rückgängig gemacht werden kann, statt – wie von der LINKEN beantragt – den Verzicht auf die friedliche oder militärische Nutzung der Atomenergie im Grundgesetz festzuschreiben, das nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden kann; weil im gesamten Gesetzespaket die marktbeherrschende Rolle der Stromkonzerne nicht korrigiert und soziale Energietarife nicht abgesichert werden und deshalb stimme ich dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nicht zu.