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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken haben kein Recht darüber zu bestimmen, ob auf ihren Flächen Genmais angebaut werden darf oder nicht. Nur wenn dies explizit im Vertrag verboten ist, muss der Pächter auf die Agro-Gentechnik verzichten. "Wenn Genmais angebaut wird, dann ist das eine Wertminderung des Grundstückes. Der Pächter muss rechtlich verpflichtet werden, seinen Verpächter vorher zu informieren.", fordert Dr. Kirsten Tackmann (MdB), agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. "Die meisten Verpächter haben gar keine Ahnung, was da auf ihrem Acker wächst! Wenn sie das wüssten, dann würden sie den Genmais oft ablehnen.", so die Brandenburger Agrarexpertin.

Auf Genmais-Grundstücken darf im folgenden Jahr kein normaler Mais ausgesät werden. Nur so können Durchwuchspflanzen erkannt und vernichtet werden. Das Landwirtschaftsgericht in Neuruppin hatte am Dienstag den Antrag einer Verpächterin zurückgewiesen. Sie wollte den Anbau von Genmais auf ihrem Grund und Boden untersagen lassen. Im Herbst wird das Gentechnikgesetz überarbeitet. Dabei wird die Frage der Informationspflichten gegenüber den Verpächtern wieder auf die politische Tagesordnung gehoben.