(Es gilt das gesprochene Wort)
Die Skepsis oder Ablehnung der Agro-Gentechnik ist nach wie vor deutlich. Nicht hier im Bundestag, aber draußen in der wirklichen Welt!
Gerade hat es eine Studie der GfK Marktforschung vom Dezember 2006 erneut belegt: 74,9 % von 1.023 befragten Konsumenten lehnen die Entwicklung und Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ab. Nur 6,7 % befürworteten sie. 18,3 % ist das Thema gleichgültig. Dieses Votum sollten wir nicht ignorieren.
Doch nun zu den Anträgen.
Zunächst die FDP. Wir halten die so genannten Feldbefreiungen für keine geeignete Protestform. Sie erreichen auch das angestrebte Ziel nicht. Es lohnt sich aber, darüber nachzudenken, warum Menschen zu solchen Protestformen greifen. Das sage ich ausdrücklich vor dem Hintergrund meiner ostdeutschen Biographie! Ich habe gelernt, nicht nur über Protestformen, sondern auch über Protestgründe nachzudenken!
Die FDP-Definition von Forschungsfreiheit setzt die Existenz Dritter auf´s Spiel! Wer fordert, dass Verschleppungen aus den Genfeldern bis zu einem Grenzwert von 0,9% toleriert werden müssen, steht eben nicht auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Landwirte, die keine Agro-Gentechnik nutzen wollen! Uns ist aber gerade der Schutz ihrer Rechte deutlich wichtiger als Monsanto, Pioneer und Co.
Auch der angebliche Zusammenhang zwischen Feldbefreiungen und dem öffentlichen Standortregister ist nicht belegbar. DIE LINKE. lehnt Zugangsbeschränkungen beim Standortregister ab, weil der von der FDP zu Recht geforderte öffentliche Dialog nur stattfinden kann, wenn Transparenz gesichert ist! Der FDP-Antrag geht in die falsche Richtung: Daher lehnen wir ihn ab!
Zum zweiten Antrag:
Über 30.000 Menschen haben gegen die Freisetzung von transgenem Weizen in Gatersleben Einspruch erhoben. Wer schon mal Unterschriften gesammelt hat, weiß, wie gigantisch diese Zahl ist. Gebracht hat das allerdings nichts. Die nicht auszuschließende Gefährdung der 150.000 alten Kultursorten in der dortigen Genbank wird ignoriert. Der Gipfel der Absurdität: nicht der Freisetzungsversuch mit genetisch verändertem Weizen und Erbsen wurde vom BVL untersagt, sondern es empfiehlt die Verlagerung der Genbank! Ich habe vergangene Woche der Gaterslebener Institutsleitung per Brief eindringlich die Frage gestellt: was ist, wenn Sie das Verschleppungsrisiko unterschätzen? Antwort: das kann nicht passieren . . .
Aber: es gibt keine Null-Irrtumswahrscheinlichkeit! Warum also sollten wir ein unnötiges Sicherheitsrisiko für diese Genbank eingehen? Ich bleibe dabei: das Gebot der Vernunft ist die sofortige Beendigung bzw. Aussetzung dieser Freisetzungsversuche! Null-Risiko für die Genbank!
Antrag Nr. 3.
Die Schlagzeile "Rattengift im Popcorn" ist sicher daneben, aber worum geht es? Französische Wissenschaftler kamen bei der Neuauswertung von – übrigens gerichtlich erstrittenen – Daten zu dem Ergebnis, dass der transgene Mais MON863 Schädigungen von Leber und Nieren bei Versuchsratten verursacht hat. Die Veränderungen blieben zwar innerhalb der physiologischen Grenzen. Vielleicht aufgrund der relativ kurzen Versuchsdauer von 3 Monaten. Aber es war ein statistisch signifikanter – also kein zufälliger – Unterschied zwischen Versuchs- und Kontrollgruppe! Im Zulassungsverfahren von MON863 wurde das dennoch ignoriert. Man kann nun trefflich diskutieren, ob diese Ergebnisse biologisch relevant sind! Nur – ignorieren darf man sie nicht.
Was auch immer man von der Studie hält: die Bundesregierung muss aus dem Vorsorgegrundsatz heraus diese neuen Hinweise prüfen. Bis zur Neubewertung muss nach Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie – der so genannten Schutzklausel – die Inverkehrbringung ruhen. MON863 darf bis zur Klärung nicht mehr als Futter- oder Lebensmittel genutzt werden. Das ist das Mindeste, was Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!