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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Auseinandersetzungen um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais (MON 810) eskalieren. Erst verbietet das Bundesamt für Verbraucherschutz den weiteren Handel mit MON 810. Dann müssen in Brandenburg (Landkreis Märkisch- Oderland) aufgrund einer Klage des NABU erste Flächen mit diesem gentechnisch veränderten Mais umgebrochen werden. Die Leidtragenden sind die Landwirtinnen und Landwirte. Deshalb fordert DIE LINKE. erneut ein zeitlich begrenztes Agro- Gentechnik-Moratorium.

Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin und Mitglied im Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Dr. Kirsten Tackmann: Nun haben wir den Salat: Die Landwirte müssen die Ergebnisse der Agro- Gentechnikpolitik der Bundesregierung ausbaden, die sich lediglich an den Interessen der Saatgutunternehmen orientiert. Damit kommt der von mir bereits vor einem Dreivierteljahr befürchtete Agro-Gentech-Krieg in die Dörfer, den Horst Seehofer angeblich verhindern wollte. Um eine weitere Eskalation in dieser Frage zu verhindern und für die Landwirtinnen und Landwirte Rechtssicherheit zu schaffen, fordere ich Bundesagrarminister Horst Seehofer erneut dazu auf, ein zeitlich begrenztes Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Kulturen nach dem Vorbild der Schweiz zu erklären. Ein solches Moratorium ist europarechtlich durchsetzbar, denn es bedeutet nur ein zeitweiliges Verbot des Anbaus. Es ermöglicht die Versachlichung der Debatte und verhindert, dass Landwirtinnen und Landwirte um die Früchte ihrer Saat bangen müssen. Darüber hinaus muss die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu genutzt werden, um die seit langem bestehende Kritik am Zulassungsverfahren für gentechnische Pflanzen aufzugreifen. Dem Vorsorgegrundsatz folgend müssen hier bereits alle Risiken objektiv bewertet werden. Vorsorge muss Vorrang haben.